GGS Elmpt

Gemeinschaftsgrundschule Elmpt

Schulbeginn für Viertklässler

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

morgen starten die vierten Schuljahre mit dem Unterricht. Darüber freuen wir uns sehr!
Wir haben uns in der Schule erstmal auf folgende Vorgehensweise geeinigt:

  • Alle Schülerinnen/ Schüler der Klasse 4 haben am Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 11.35 Uhr Unterricht.
  • Beide vierten Schuljahre sind in mehrere Gruppen aufgeteilt und werden von der jeweiligen Lehrerin/ Lehrer auf dem Schulhof abgeholt.
  • Die Pausen werden individuell und gestaffelt stattfinden.

Damit alles reibungslos klappt ist die Einhaltung gewisser Regeln erforderlich, die mit den Kindern am Donnerstag auch nochmal in der Schule besprochen werden.
Wann die Erst- bis Drittklässler starten, ist noch ungewiss, wird aber hoffentlich bis Ende dieser Woche entschieden sein. Auch für diese Schülerinnen und Schüler sind die folgenden Regeln zukünftig wichtig.
Auch für die Kinder in der Notbetreuung gelten diese Regeln.

Regeln bei Wiedereröffung der Schule:

  • Sollten Sie Ihr Kind zur Schule bringen, bitten wir Sie, sich bereits vor dem Schultor, besser in der Nähe der Schule von ihrem Kind zu verabschieden. Nur ihr Kind darf Schulhof und Schulgebäude betreten. Bitte achten Sie auch vor dem Schultor auf Einhaltung des Abstandsregel (1,50 m) und vermeiden Sie Gruppenbildung. Seien Sie Vorbild für alle Kinder! Danke!
  • Die Kinder betreten die Schule durch verschiedene Eingänge. Im Gebäude müssen die Kinder stets rechts gehen. An wichtigen Stellen im Schulgebäude ist auch eine Beschilderung angebracht.
  • Die Abstandsregel (1,50 m) wird an den Aufstellplätzen sowie vor den Klassen mit Markierungen veranschaulicht. Zudem hängen im ganzen Schulgebäude Schilder, die uns daran erinnern.
  • Auch in den Klassenräumen wird der Mindestabstand durch eine feste Sitzordnung eingehalten. Jedes Kind hat einen festen Sitzplatz, der dokumentiert wird und nicht veränderbar ist.

Regeln zum Infektionsschutz:

  • Bei Anzeichen von Corona-Krankheitssymptomen (u.a. Fieber, Atemnot, Halsschmerzen, …) kommt das Kind bitte nicht in die Schule.
  • Werden in der Schule entsprechende Krankheitssymptome festgestellt, müssen wir ihr Kind abholen lassen.
  • Handhygiene: mehrmals täglich (u.a. vor Unterrichtsbeginn, vor dem Frühstück, nach der Pause) werden die Hände gründlich gewaschen.
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette (u.a. Husten/ Niesen in die Armbeuge).
  • Mit den Händen nicht ins Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren, u.a. Augen, Mund, Nase.
  • Gegenstände wir z.B. Trinkflaschen, Brotdosen, persönliche Arbeitsmaterialien werden nicht mit anderen geteilt/ getauscht.
  • Mundschutz: für alle Gelegenheiten, bei denen die Abstandsregel nicht sicher eingehalten werden kann (z.B. Pause), ist ein Mundschutz erforderlich. Im Unterricht tragen die Kinder keinen Mundschutz. Schicken Sie Ihr Kind, wenn möglich mit einem eigenen Mundschutz zur Schule.
  • Die Klassenräume werden regelmäßig durchgelüftet (Stoßlüftung).
  • Partner- und Gruppenarbeitsphasen finden nicht statt.
  • Der Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken, Lichtschalter sollte möglichst minimiert werden (u.a. nicht mit der ganzen Hand anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen).
  • Eingangstüren, Klassenraumtüren, Toilettentüren sind die gesamte Zeit geöffnet.

Zudem werden in der Schule reinigungstechnisch alle vorgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt (u.a. Desinfektion von Türklinken, Handläufen an den Treppen).

Eine weitere wichtige Information:
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden Sie als Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die Schulleiterin schriftlich erfolgen.
In beiden genannten Fällen erhält Ihr Kind dann wie bisher Lernangebote für zu Hause.

Der Schulalltag für Ihr Kind, für Sie als Eltern, aber auch für uns als Lehrerinnen und Lehrer wird in den nächsten Wochen sicherlich anders sein als wir es gewohnt sind.
Aber wir freuen uns, dass es weitergeht und werden unser Bestes geben, damit sich Ihr Kind in der Schule wohlfühlt und Freude am Lernen hat.

Viele Grüße aus der Schule

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