Liebe Eltern,
nach Anweisung des Ministeriums bleibt die Schule nun definitiv bis zum Ablauf des 19.04.2020 geschlossen. Die Eltern sind verpflichtet ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen.
Ausnahmen bilden Familien, in denen beide Elternteile bzw. ein alleinerziehender Elternteil in unverzichtbaren Funktionsbereichen tätig sind. Welche Bereiche dazu gehören, können Sie auf der Homepage der Gemeinde Niederkrüchten nachlesen. Den Vordruck zur Beantragung der Notbetreuung für Ihr Kind finden Sie unter diesem Absatz. Der Antrag ist bis spätestens Mittwoch den 18.03.2020 mit der erforderlichen Bestätigung des Arbeitgebers in der Schule abzugeben.
Die Kolleginnen und Kollegen sind bemüht, Ihren Kindern für die Zeit der Schulschließung Arbeitsmaterial zur Verfügung zu stellen, um bereits erlernten Lernstoff übend und wiederholend zu festigen. Wir bitten Sie, Ihre Kinder dazu anzuhalten, diese Aufgaben täglich zu erledigen.
Mit freundlichen Grüßen,
H. Sittertz-Hock
(Rektorin)