GGS Elmpt

Gemeinschaftsgrundschule Elmpt

Positive Pooltestung

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Sollte die Pool-Testung mit dem Lolli-Test in der Gruppe Ihres Kindes positiv ausgefallen sein, so bedeutet dies, dass mindestens ein Kind der Gruppe mit dem Corona-Virus infiziert ist. Es muss dabei nicht selbst erkrankt sein, könnte aber auch andere Personen anstecken. Sie werden von der Schule am Testtag abends oder möglicherweise auch erst sehr früh (6:00Uhr) am darauffolgenden Morgen darüber informiert.

Bis im nun folgenden Nachtestungsverfahren geklärt werden kann, wer genau infiziert ist, müssen alle Kinder dieser Gruppe zunächst zuhause bleiben. Hiervon sind auch die Kinder betroffen, die üblicherweise eine Notbetreuungsgruppe der Schule besuchen. 

Sie als Eltern müssen nun mit dem Ihnen zu Beginn ausgehändigten Einzeltest eine Zweittestung bei Ihrem Kind vornehmen.

Die Durchführung der Testung verläuft wie folgt:

Von uns haben Sie bzw. Ihr Kind die notwendigen Testmaterialien für den Zweittest (Einzeltupfer im Röhrchen) erhalten. 

1. Die Kinder lutschen morgens 30 Sekunden lang an dem entsprechenden Tupfer (dem Lolli).

2. Das Stäbchen wird anschließend zurück in das Röhrchen gegeben und dieses wird verschlossen. Anschließend versehen Sie das Röhrchen bitte mit dem Namen Ihres Kindes.

3. Bitte bringen Sie das Röhrchen bis spätestens um 8:00Uhr in die Schule und geben Sie dies bitte im Sekretariat ab.

Von der Schule aus werden alle Einzelproben aus der positiv getesteten Gruppe erneut in das Labor gebracht und dort ausgewertet. Bitte behalten Sie Ihr Kind zuhause, bis Sie weitere Informationen / Anweisungen durch die Schule und / oder die zuständige Behörde (z. B. das Gesundheitsamt) erhalten. 

An dieser Stelle sei bereits darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten (z. B. die fehlende / verspätete Abgabe des Einzeltupfers; bei einer fehlenden Identifizierung des infizierten Kindes; bei beschädigten Einzeltupfern; bei falscher Anwendung des Tests) in dieser Nachtestung Sie als Eltern verpflichtet sind, auf Ihren Haus- oder Kinderarzt / zuzugehen, damit diese alle dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten kann. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist unter diesen Voraussetzungen erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Mit freundlichen Grüßen, 

H. Sittertz-Hock

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